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Entschließungs- und Auswahlermessen bei der Festsetzung von Verzögerungsgeld
Nach § 146 Abs. 2b AO kann ein Verzögerungsgeld von 2.500 EUR bis 250.000 EUR festgesetzt werden, wenn ein Steuerpflichtiger der Aufforderung des Finanzamts, Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen [...]