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Es bleibt dabei: Nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer steuerlich nicht abzugsfähig
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat die Hoffnungen von vielen Steuerzahlern zunichte gemacht, dass auch Kosten für nur teilweise beruflich genutzte Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sind. [...]