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Behandlung von Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Laut einem BFH-Urteil aus 2010 unterliegen Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. [...]