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Unbelegtes Brötchen und Kaffee sind steuerlich kein „Frühstück“
Stellen Unternehmen ihren Arbeitnehmern täglich kostenlos trockene Brötchen ohne Aufschnitt oder sonstigen Belag in Körben auf einem Buffet zur Verfügung und ist auch der Kaffee kostenlos, darf [...]