Steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Betreuer
Über das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB ab 2011 auf die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26b EStG von derzeit noch 2.100 EUR [...]