Erwerbsnebenkosten sind bei einem unentgeltlichen Anschaffungsvorgang zwar nicht sofort in vollem Umfang, wohl aber verteilt über mehrere Jahre im Wege der Abschreibung steuerlich abzugsfähig. [...]
Werden bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften ins Betriebsvermögen eingelegt, ist eine vom Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG [...]