Adressangaben im Briefkopf ergänzen und vervollständigen die Rechtsbehelfsbelehrung
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht allein deshalb unrichtig, weil Sitz und Adresse der Behörde nur im Briefkopf des Bescheids angegeben werden. Sachverhalt Die beklagte Familienkasse hob mit [...]