Posted
Bauträgerfälle: Bloße Abtretbarkeit der Ansprüche gegen Leistungsempfänger genügt
Für eine Änderung von Umsatzsteuerfestsetzungen zulasten eines Bauunternehmers reicht es in den sogenannten „Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG“ aus, dass dem Unternehmer gegen den [...]