Wichtige Steuerstrategien für Unternehmer hier kurz und klar für Sie dargestellt …
Die E-Bilanz muss anders als zuvor geplant für 2012 noch nicht zwingend elektronisch übermittelt werden. Stattdessen dürfen Jahresabschlüsse für 2012 noch in Papierform abgeben werden. Verpflichtend ist eine E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014. Längere Übergangszeiträume bis 2015 gibt es für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten sowie ergänzende Angaben bei Personengesellschaften. Trotz dieses terminlichen Aufschubs ist es ratsam, die Zeit davor für Umstellung und Testläufe in der Buchhaltung zu nutzen und sich mit dem BMF-Anwendungserlass zu beschäftigen.
Trotz Terminverlegung bei der E-Bilanz sind die betrieblichen Steuer- und Feststellungserklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Das beinhaltet bei Selbstständigen dann automatisch, dass sie im Rahmen der Einkommensteuer auch die privaten Überschusseinkünfte und sonstigen Angaben elektronisch vornehmen müssen. Ausnahmen sind ähnlich wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur in Härtefällen möglich. Dabei müssen nur die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER genutzt und keine separaten Aufstellungen und Unterlagen mehr eingereicht werden. Lediglich bei besonderen Lebensumständen fordert die Verwaltung ergänzende Belege.
Das beinhaltet bei Einnahme-Überschuss-Rechnern auch die Übermittlung der Anlage EÜR, bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr darf der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Auf die elektronische Übermittlung wird insgesamt verzichtet. Wenn die geltend gemachten Schuldzinsen, ohne Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 EUR übersteigen, ist bei Einzelunternehmen 2012 die Anlage SZE beizufügen.
Die Abgabe der Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen, Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist ab 2013 nur noch mit einer Authentifizierung möglich. Hierzu wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Erteilung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Entsprechende Anträge sind also rechtzeitig zu stellen.
Die Betriebsprüfung setzt zunehmend das Verzögerungsgeld als Zwangsmittel ein. Selbstständige sollten darauf achten, dass sie ihre elektronisch oder schriftlich erstellten Unterlagen und Daten, auch in Hinblick auf die ab 2012 bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung, zur Herausgabe bereithalten. Das einmal festgesetzte Verzögerungsgeld entfällt nicht, wenn Belege oder Aus-künfte verspätet doch noch nachgereicht werden.
Ab dem 1.1.2013 gilt eine neue Einteilung bei den Größenklassen mit Bedeutung für die Einteilung von Unternehmen in Groß-, Mittel- oder Kleinbetriebe und damit für den jeweiligen Prüfungszeitraum und -turnus.
Die Künstlersozialabgabe steigt 2013 von 3,9 % auf 4,1 %. Nutzen Verlage, Werbeagenturen, Autohäuser, Gaststätten oder Galerien künstlerische oder publizistische Leistungen, müssen sie diese Pflicht neben der Zahlung an Künstler oder Publizisten beachten. Maßgebend ist der gültige Satz bei der Honorarzahlung.
Eine Betriebsunterbrechung oder -verpachtung gilt jetzt als fortgeführt und stille Reserven bleiben steuerverhaftet, bis die erfolgte Betriebsaufgabe gegenüber dem FA erklärt wird. Sie wird dann auf den gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn dieser Termin dem FA spätestens drei Monate danach vorliegt.
Für 2012 brauchen folgende Kosten noch nicht als Herstellungskosten aktiviert zu werden: Kostenanteile der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Diesen Überhang gewähren die EStR 2012.
Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der Privatanteil grundsätzlich für jeden Pkw anzusetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung/Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten wird der Pkw mit dem höchsten Listenpreis angesetzt. Zur Vermeidung überhöhter Gewinne sollten Fahrtenbücher statt der Listenpreismethode genutzt werden. Damit dies funktioniert, muss sofort ab 1.1.2013 mit den Aufzeichnungen begonnen und der Kilometerstand an Silvester um 24 Uhr festgehalten werden. Die Ermittlung geringerer Privatanteile macht sich nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch bei der Umsatzsteuer bezahlt. Für Werkstattwagen, Arbeitnehmer-Dienst-Kfz und nachträglichen Zubehöreinbau ist kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln
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Wird der Wagen nur gelegentlich für Pendelfahrten von der Wohnung aus genutzt, dürfen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil durch Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je Entfernungskilometer berechnen. Die Einzelbewertung ist bei der Gewinnermittlung nicht anwendbar, Selbstständige müssen gelegentlich mit dem Betriebs-Kfz zurückgelegte Strecken über ein Fahrtenbuch nachweisen. Zu beachten ist, dass Kleinunternehmer die Umsatzgrenzen nicht durch eine Privatnutzung überschreiten, d.h., sie verlieren ihren Kleinunternehmerstatus nicht alleine wegen umfangreicher Privatfahrten.
Gemischte Aufwendungen können nach der geänderten BFH-Rechtsprechung und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben in Be-triebsausgaben und Lebenshaltungskosten aufgeteilt werden. Insoweit sollten insbesondere die Buchungsvorgänge zu Geschäftsreisen und Firmen- sowie Fortbildungsveranstaltungen, aber auch andere Aufwandsposten mit Privatanteilen auf Gewinnminderungspotenzial durch zusätzliche Betriebsausgaben durchforstet werden.
Wurden 2012 bewegliche Wirtschaftsgüter mit Nettopreisen bis 150 EUR oder 410 EUR erworben, gibt es wahlweise den sofortigen Betriebsausgabenabzug statt der linearen AfA. Besonders im Dezember lohnt der vorgezogene Kauf von GwG, weil bei Sofort-AfA und Sam-melbewertung die 1/12 AfA-Verteilung nicht gilt. Um für Käufe zwischen 2013 bis 2015 vorzeitig den sofortigen Betriebsausgabenabzug für GwG zu sichern, sollte der Investitionsabzugsbetrag für Kosten von bis zu 683 EUR genutzt werden. Dann wird beim Erwerb auf 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine Wertminderung abgezogen. Das Ergebnis liegt unter 410 EUR und kann sofort den Gewinn mindern
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Der Kauf von teureren beweglichen Anlagegütern lohnt noch, wenn die Sonder-AfA von 20 Prozent in Anspruch genommen werden kann. Die vorherige Bildung des Investitionsabzugsbetrags ist hierfür nicht notwendig.
Wird bei kleineren Rechtsfragen vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilt, gibt es eine Bagatellgrenze von 9.999 EUR. In diesem Fall entfallen Gebühren bis 196 EUR. Gleiches gilt beim alternativ vorgesehenen Zeitwert, wenn die Bearbeitung weniger als zwei Stunden dauert.
Zur Gewinnverschiebung können Bilanzierende Lieferungen erst später ausführen oder vom Kunden abnehmen lassen und anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Bei EÜ-Rechnern reicht die Steuerung der Zahlung über das Zu- und Abflussprinzip, wobei das gezielte Ausnutzen keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Die 10-Tage-Ausnahme-Regel des § 11 Abs. 1 und 2 Satz 2 EStG gilt auch für die am 10.1.2013 fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2012, selbst wenn das FA diese aufgrund einer Lastschrift erst später einzieht.
Generell ist ein Wechsel von der degressiven auf die lineare AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern aus dem Bestand zu prüfen, wenn die lineare Abschreibung höher ausfällt als die degressive AfA.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten sollte die Vornahme von Teilwert-AfA geprüft werden. Diese kommt bei abnutzbaren Anlagegütern in Betracht, wenn der Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Bei Aktien und Fonds mit Aktienvermögen muss der Börsenkurs nach neuer BFH-Rechtsprechung am Bilanzstichtag 2012 um 5 Prozent unter dem Kaufpreis gesunken sein. Auf Kurserholungen bis zur Bilanzerstellung kommt es nicht an. Die Verwaltung hatte bislang deutlich höhere Kursverluste sowie die Berücksichtigung der nachfolgenden Wertentwicklung gefordert.
Bei Anleihen ohne Bonitätsrisiko rechtfertigen Kursverluste laut BFH und BMF hingehen noch keinen niedrigeren Bilanzansatz unter den Anschaffungskosten und den Nennwert, was bei im Umlaufvermögen geparkten Anleihen für 2012 nach Vorgabe des BMF erstmals zwingend anzuwenden ist. Bei dauerhaft gehaltenen festverzinslichen Wertpapieren im Anlagevermögen galt diese Sichtweise bereits. Denkbar ist die Reduzierung auf geringere Kurse derzeit vor allem bei Griechenland-Anleihen sowie Papieren, deren Tilgung zum Nominalbetrag bei Fälligkeit zum Bilanzstichtag unsicher erscheint.
Die Teilwert-AfA ist in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zwingend vorzunehmen. In der Steuerbilanz besteht ein Wahlrecht. Dieses sollte ausgeübt werden, wenn der Gewinn oder das Einkommen 2012 hoch ausfallen. Liegen hingegen hohe Verlustvorträge nach § 10d EStG vor, bleibt es beim Ansatz des Buchwertes ohne Gewinnminderung.
Bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Thesaurierungsbesteuerung für nicht entnommene Gewinne mit 28,25 Prozent nutzen. Dies lohnt sich aber nur bei hoher Progression und dauerhaft thesaurierten Gewinnen, um langfristig die Nachversteuerung von weiteren 25 Prozent zu vermeiden. Der Antrag kann auch anteilig gestellt werden, wenn ein Teil des Jahresgewinns entnommen wird. Soll der laufende Verlust 2012 zurückgetragen werden, kann der 2011 gestellte Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung insoweit zurückgenommen werden – bis zur Bestandskraft des Bescheids für 2011.
Kommanditisten, stille Gesellschafter oder Unterbeteiligte sollten mit Blick auf § 15a EStG prüfen, ob durch zugewiesene Verluste ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Zur Verrechnung der negativen Einkünfte kommt eine Erhöhung des Kapitalkontos oder der Eintrag einer höheren Haftungssumme im Handelsregister noch vor Silvester in Betracht. Einlagen bringen gemäß §15a Abs. 1a EStG kein nachträgliches Ausgleichs- oder Abzugsvolumen eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes und sind daher so zu bemessen, dass sie lediglich den voraussichtlichen Verlust 2012 ausgleichen. Zur Berechnung, inwieweit sich das negative Kapitalkonto vergrößert hat, wird der Stand zu Beginn mit dem am Ende des Wirtschaftsjahres verglichen. Somit führt allein das Bestehen eines negativen Kapitalkontos nicht zur Versagung des Verlustausgleichs. Er muss sich vielmehr durch die Verlusthinzurechnung vergrößert haben.
Werden 2012 schädliche Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG getätigt, drohen verminderte Betriebsausgaben bei den Schuldzinsen. Hier sind Einlagen oder Gewinnerhöhungsmaßnahmen erwägenswert. Der BFH hat unschädliche Investitionsdarlehen insoweit konkretisiert, sofern die Kreditmittel nicht unmittelbar binnen 30 Tagen in die Anschaffung fließen. Die Berechnung der Überentnahmen startet 1999 beim Kapitalkonto mit Anfangsbestand 0, frühere Unterentnahmen zählen nicht.
Rücklagen gem. § 6b EStG sind zum Schluss des Wirtschaftsjahres 2012 erfolgswirksam aufzulösen, wenn innerhalb der Reinvestitionsfristen von vier Jahren bzw. bei Gebäuden von sechs Jahren kein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wurde. Bei freiwilliger oder verpflichtender Auflösung ist zusätzlich pro Jahr der Rücklagenbildung ein 6 %iger Zuschlag auf den Gewinn vorzunehmen. Zur Rettung kann noch die Übertragung auf einen geschlossenen „6b-Fonds in Betracht kommen. Der BFH hat diese Frist von vier und sechs Jahren auch für die Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Untergang, Zerstörung oder Verlust eines Wirtschaftsguts verlängert und an die 6b-Reinvestitionsfristen angepasst.
Die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35 EStG kann ganz oder teilweise verpuffen, wenn auf die gewerblichen Einkünfte wegen eines Verlustausgleichs oder -vortrags keine entspre-chend hohe Einkommensteuer anfällt. Solche sich abzeichnenden Anrechnungsüberhänge können abgemildert werden, indem eine Verlagerung von Einkünften auf 2012 erfolgt.
Für 2002 oder früher erstellte Geschäftsunterlagen sowie 2005 oder früher erstellte Lohnkonten sowie Geschäftsbriefe und Ein- und Ausfuhrlieferunterlagen läuft die Aufbewahrungspflicht 2013 aus. Sie können im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Vernichtung vorsortiert werden. Benötigt werden die Belege noch, solange sie für nicht verjährte Steuerbescheide von Bedeutung sind. Werden gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen in Papierform und Daten per EDV nicht vollständig aufbewahrt, droht ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die darf laut BFH unter Ansatz des Jahreswerts multipliziert mit 5,5 ermittelt werden. Die Aufbewahrungsfristen sollen über das JStG 2013 zwar auf acht Jahre reduziert werden. Dies gilt dann aber erst ab 2013.
Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung kann ein Großbetrieb eine Rückstellung für eine künftige BP bilden, auch wenn am Bilanzstichtag keine Prüfungsanordnung vorliegt. Das gilt nicht für Mittel- und Kleinbetriebe, hier besteht keine ausreichende Annahme, dass eine Außenprüfung erfolgt. Deshalb ist hier weiterhin auf das Vorliegen einer Prüfungsanordnung abzustellen, wie von der Finanzverwaltung in H 5.7 Abs. 4 EStH gefordert. Dieser Hinweis schließt die Rückstellungsbildung bei fehlender Prüfungsanordnung aus. Der Rückstellung unterliegen grundsätzlich nur Verwaltungskosten, nicht aber Nachzahlungsrisiken.
Werden zum Jahresende Geschenke an Geschäftsfreunde verteilt, liegen nur bis zum Wert von 35 EUR netto pro Jahr und Empfänger abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Zudem sind diese Aufwendungen auf dem gesonderten Konto getrennt von den anderen Kosten zu buchen. Zu überdenken ist generell eine pauschale Übernahme der Steuer nach § 37b EStG.
Die Gewerbesteuer gehört zwar seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. In der Steuerbilanz ist jedoch weiterhin eine Rückstellung zu bilden. Dies hat mit dem vollen Betrag ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer zu erfolgen. Der hierdurch geminderte Bilanzwert gilt auch für die Schwelle beim Investitionsabzugsbetrag.
Negative Kapitaleinkünfte sind nur im Rahmen des § 20 EStG ausgleichbar. Verluste aus §§ 13, „15 oder „18 EStG mindern aber umgekehrt die Kapitaleinkünfte. Zur Verrechnung und Erstattung zu viel bezahlter Abgeltungsteuer müssen Zinsen, Dividenden oder Börsengewinne mit der Steuerbescheinigung von der Bank auf der Anlage KAP freiwillig angegeben werden.