In für ARBEITNEHMER, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Leitfaden des Bayerischen Landesamts für Steuern – Neuer Leitfaden der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Fotovoltaikanlagen

| Bei Mandanten mit Fotovoltaikanlagen müssen sich Steuerberater regelmäßig mit umfangreichen Rückfragen des Finanzamts auseinandersetzen. Um solche Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie wissen, welche (neuen) Besonderheiten bei Fotovoltaikanlagen ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich zu beachten sind. Hier hilft ein Blick in einen Leitfaden des Bayerischen Landesamts für Steuern. |

Fundstelle
* Bayerisches Landesamt für Steuern, Leitfaden zur Fotovoltaikanlage, Stand Januar 2021

Umsatzsteuer – Umsatzsteuerlicher Leistungszeitpunkt bei der Überlassung von Filmlizenzen

In der Praxis stellte sich bei Überlassung von Nutzungsrechten an Filmen die Frage, wann hier aus umsatzsteuerlicher Sicht die Leistung als ausgeführt gilt. Auf Bund-Länder-Ebene wurde dazu Folgendes beschlossen: Bei einem Lizenzzeitraum mit einer Dauer von bis zu 15 Jahren wird die Leistung grundsätzlich mit Ablauf des Lizenzzeitraums bewirkt. Bei einem unbegrenzten Zeitraum oder bei einem Lizenzzeitraum von mindestens 15 Jahren zum Zweck der fortwährenden Ausstrahlungsmöglichkeit oder der Weiterüberlassung, gilt die Leistung mit Beginn des Lizenzzeitraums als bewirkt. |

Fundstelle
* Bayerisches Landesamt für Steuern, Vfg. v. 16.2.21, S 7270.1.1-1/4 St33

Beratungshilfen – Bundeszentralamt nimmt Brexit-Chatbot in Betrieb

Sie betreuen Mandanten mit Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien und haben steuerliche Fragen wegen des Brexits, zu denen Sie keine befriedigenden Aussagen finden? Dann hilft Ihnen vielleicht ein neues Informationstool des Bundeszentralamts für Steuern. Das sogenannte Brexit-Chatbot. Hier geben Sie Ihre Fragen in Deutsch oder Englisch ein und erhalten so möglicherweise die Antwort auf Ihre steuerliche Frage. Dieses Brexit-Chatbot steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. |

Fundstelle
* Infos und Zugriff auf Brexit-Chatbot unter www.bzst.de

Beratungshinweis – Solidaritätszuschlag mit den Vorauszahlungen zum ersten Quartal 2021 einbehalten

 Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, dass Sie sich die Abbuchung der Einkommensteuervorauszahlungen für das erste Quartal 2021 genauer anschauen sollten. Denn viele Finanzämter konnten wegen Programmfehlern nicht verhindern, dass mit den Vorauszahlungen zu Unrecht Solidaritätszuschlag abgebucht wurde. Die Finanzverwaltungen der Länder weisen zwar darauf hin, dass die Berichtigung automatisch vorgenommen wird (u. a. LfSt Niedersachsen, Meldung v. 18.2.21). Doch verlassen sollte man sich auf diese Ankündigung nicht. |

Kurz gemeldet – Neues Schreiben des BMF

Nachweis der Behinderung bei einem Grad der Behinderung weniger als 50 aber mindestens 20
| Das BMF hat klargestellt, dass der Nachweis der Behinderung in bestimmten Fällen auch durch den Rentenbescheid erbracht werden kann. |

Fundstelle
* BMF 1.3.21, IV C 8 – S 2286/19/10002 :006, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220899

Unternehmer – Steuerliche Behandlung von Amazon-Paketzustellern

| Aufgrund des Brexits boomt der Onlinehandel. Ein Profiteur der Coronakrise ist Amazon. Das Unternehmen bietet deshalb mit Amazon-Flex Interessenten die Möglichkeit an, Pakete als Amazon-Flex-Lieferpartner auszuliefern. In vielen Finanzämtern lehnen die Sachbearbeiter jedoch eine Einstufung als Unternehmer ab, weil diese Paketzusteller weisungsgebunden sind. In einer Verfügung eines Finanzministeriums wird dieser Auffassung jedoch widersprochen. Da die Amazon-Flex-Lieferanten die Möglichkeit haben, einzelne Aufträge abzulehnen, sind sie ertragsteuerlich sowie umsatzsteuerlich als Unternehmer zu qualifizieren. |

Dtellungnahme des Finanzministeriums – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Im Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität ist auch eine neue Abgrenzung von Sachbezügen als Arbeitslohn durch Ergänzung des § 8 EStG enthalten, die ab dem 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Das Ministerium für Finanzen Sachsen-Anhalt hat zu dieser Neuregelung Stellung genommen und erläutert die Abgrenzungsmerkmale für Gutscheine und Geldkarten. |

Fundstelle
* FinMin Sachsen-Anhalt, Vfg. v. 26.2.21, 45 – S 2334-331/4/13848/2021

Steuerstrafrecht – Tatvorwürfe im Cum-Ex-Skandal werden als gewerbsmäßiger Bandenbetrug gewertet

| Aufgrund einer Haftbeschwerde hat sich das OLG Frankfurt/M als erstes Obergericht mit der strafrechtlichen Würdigung des Cum-Ex-Skandals befasst und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Tatvorwürfe als gewerbsmäßiger Bandenbetrug zu werten sind. |

Fundstelle
* OLG Frankfurt/M 9.3.21, 2 Ws 132/20; PM Nr. 16/2021 v. 12.3.21