Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen des Gerüstbauerhandwerks
Aufgrund der zeitlich beschränkten Mehrwertsteuerreform zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 stellte sich die Frage, wann Leistungen im Gerüstbauerhandwerk als ausgeführt gelten. |
In einer aktuellen Verfügung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein wird dazu Folgendes ausgeführt: Bei Zurverfügungstellung eines fachmännisch montierten Gerüsts erbringt ein Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht eine einheitliche sonstige Leistung. Liegen keine Teilleistungen vor, wird die gesamte Leistung mit Abschluss der Demontage des Gerüsts erbracht.
Fundstelle
* Fin Min Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 2.9.20, VI 3510 – S 7100 – 758
Abgabenordnung
Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten und Schätzungsbefugnis des Finanzamts
Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei international verbundenen Unternehmen auf Leistungsbeziehungen, so prüft er, ob die Einkunftsabgrenzung angemessen ist. Kommt das zu prüfende Unternehmen seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 AO nicht oder nicht vollständig nach, droht neben einer Einkünftekorrektur auch ein Strafzuschlag nach § 162 Abs. 4 AO. Ein Schreiben des BMF erläutert die Mitwirkungspflichten und wann das Finanzamt bei Verstößen des Unternehmens eine Schätzungsbefugnis hat. |
Fundstelle
* BMF 3.12.20, IV B 5 – S 1341/19/10018:001
Werbungskosten
Besteuerung des geldwerten Vorteils für dieDienstwagennutzung nach 0,002 %-Regelung wegen Corona
Musste ein Arbeitnehmer 2020 wegen der Coronapandemie häufig im Homeoffice arbeiten und pendelte er mit seinem Dienstwagen deshalb an nicht mehr als 180 Tagen zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er bei Abgabe seiner Steuererklärung beantragen, dass der geldwerte Vorteil für diese Fahrten nicht nach der 0,03 %-Methode ermittelt wird, sondern nach der 0,002 %-Methode. |
Beachten Sie | Ein Nutzungsausfall der Dienstwagennutzung wegen Homeoffice führt nicht dazu, dass der Arbeitgeber auf die Ermittlung und Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichten darf.
Fundstelle
* LfSt Niedersachsen, Verfügung v. 28.6.20, S 2334 – 355 – St215
Außergewöhnliche Belastungen
Sind Aufwendungen für eine Liposuktion (Fettabsaugung) abziehbar?
Hat ein Steuerzahler Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode, lassen die Finanzämter nur dann eine außergewöhnliche Belastung zu, wenn vor Beginn der Heilmaßnahme ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingeholt wird. |
Zwar hat das FG Sachsen bei einer Liposuktion auch ohne vorheriges Gutachten den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung anerkannt (FG Sachsen 7.7.20, 3 K 54/20; Rev. beim BFH unter VI R 36/20). Doch die Finanzverwaltung hat klargestellt, dass steuerlich ohne vorheriges Gutachten oder ohne vorherige Bescheinigung weiterhin nichts geht.
Fundstelle
* OFD NRW, Kurzinfo ESt 2020/14 v. 13.11.20
Internationales Steuerrecht
Steuerliche Neuregelungen
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht quartalsweise eine Übersicht über steuerliche Änderungen im internationalen Steuerrecht ausländischer Staaten. Geprägt sind die Änderungen wie in Deutschland vor allem durch die Coronapandemie. Wir empfehlen, sich diese Übersicht quartalsweise auf Termin zu legen. |
Fundstelle
* BMF 17.11.20, IV B 1 – O 1100/19/10026:004, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219755
Abgabenordnung
Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen: Beginn des Laufs der Verfolgungsverjährung
In einer Verfügung des Landesamts für Steuern und Finanzen Sachsen wird Stellung genommen, wann die Verfolgungsverjährung beginnt, sollte ein Steuerzahler seiner Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Abs. 2 AO nicht nachkommen. Die Bundesländer vertreten hierzu mehrheitlich folgende Auffassung: Die Verfolgungsverjährung beginnt infolge des Unterlassens der Mitteilung nach § 138 Abs. 2 AO nicht mit dem Ablauf der Frist nach § 138 Abs. 5 AO. Vielmehr beginnt die Frist, soweit die Anzeigepflicht nicht erfüllt wird, zu dem Zeitpunkt, zu dem an der Erfüllung kein Interesse mehr besteht, z. B. weil im Rahmen einer Betriebsprüfung die entsprechenden Feststellungen getroffen worden sind. |
Fundstelle
* LFS Sachsen, Verfügung v. 11.11.20, 216 – S 0711/1/1-2020/55661
Elektronische Steuererklärung
Nachreichung digitaler Anlagen in ELSTER möglich
Sollte das Finanzamt zu eingereichten Steuererklärungen Fragen haben oder Unterlagen zur Einsicht anfordern, müssen Steuerzahler nicht mehr extra zum Briefkasten laufen. Aufgrund des Projekts NACHDIGAL ist nun möglich, die Antworten und Unterlagen über „Mein ELSTER“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Möglichkeit soll bundeseinheitlich eingeführt werden. |
Fundstelle
* Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes, Medieninfo v. 27.11.20
Europäische Kommission
Einigung bei Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen
Innerhalb der EU soll sichergestellt werden, dass alle, die mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf Plattformen Geld verdienen, einen gerechten Anteil am Steueraufkommen leisten. Die Europäische Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten der EU einen Kompromiss darüber erzielt haben, die EU-Steuertransparenzvorschriften auf digitale Plattformen auszuweiten. |
Fundstelle
* Europäische Kommission, PM IP/20/2253 v. 1.12.20
Einkommensteuer
Änderungen der Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG
Freistellungsbescheinigungen zur Vermeidung des Steuerabzugs bei Bauleistungen nach § 48b EStG werden immer häufiger auf Internetseiten der leistenden Baufirmen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund wurden die Freistellungsbescheinigungen aus datenschutzrechtlichen Gründen angepasst. Nunmehr sollen die Identifikationsnummer, der Name des Sachbearbeiters im Finanzamt und dessen Zimmernummer nicht mehr lesbar sein. |
Fundstelle
* FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung v. 26.11.20, VI 305 – S 2272-003
Einkommensteuer
Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten
In der Praxis kommt es aufgrund zahlreicher Urteile des BFH und widersprüchlicher Aussagen in BMF-Schreiben immer wieder zu Irritationen bei der Frage, was bei Verlusten aus Finanzierungsmaßnahmen bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Hinblick auf das MoMiG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 EStG steuerlich gilt. Eine Verfügung aus Niedersachsen erläutert die steuerliche Behandlung vor Inkrafttreten des MoMiG und nach Inkrafttreten des MoMiG. |
Fundstelle
* LfSt Niedersachsen, Verfügung v. 17.11.20, S 2244-118-St 244
Umwandlungssteuerrecht
Auslegung des Begriffs „Veräußerung erhaltener Anteile“
Auf-Bund-Länder-Ebene wurde anhand eines Sachverhalts die Frage erörtert, ob die Weitereinbringung zu Buchwerten von im Wege eines qualifizierten Anteilstausches erhaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft eine „Veräußerung erhaltener Anteile“ nach § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG darstellt: Eine wichtige Information für alle Steuerberater, die mit gleichgelagerten Fällen beratend tätig sind. Die Verfügung dazu sollten Steuerberater bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden anfordern. |
Fundstelle
u.a. LfSt Niedersachsen, Verfügung v. 27.11.20