Eine interne Verfügung der deutschen Finanzverwaltung beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung der österreichischen Teuerungsprämie im Rahmen der deutschen Besteuerung. Hintergrund: Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht für die Kalenderjahre 2022 und 2023 eine Steuerbefreiung für sogenannte Teuerungsprämien an Arbeitnehmer vor (§ 124b Z. 408 österreichisches-EStG). Danach sind aufgrund der Teuerung gewährte zusätzliche Arbeitgeberprämien von bis zu 3.000 EUR in Österreich steuerfrei – und zwar je Kalenderjahr 2022 und 2023. Es können in Österreich also bis zu 6.000 EUR steuerfrei ausbezahlt werden.
Bei der deutschen Besteuerung (z. B. von Grenzgängern mit Wohnsitz in Deutschland) werden die Einkünfte grundsätzlich nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts ermittelt. Das bedeutet im Klartext: Ausländische (hier österreichische) Steuerbefreiungen sind in Deutschland bei der Besteuerung zu ignorieren.
Praxistipp
Die von einem österreichischen Arbeitgeber bezahlte Teuerungsprämie kann jedoch die Voraussetzungen der deutschen Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG erfüllen. Die Zahlung muss also zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 gewährt werden und je Arbeitgeber darf in diesem Zeitraum maximal ein Betrag von 3.000 EUR steuerfrei behandelt werden. Übersteigende Zahlungen sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig.