Die Identifikationsnummer wird Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) frühestens ab dem 2.5.2008 mitgeteilt. Dabei wird der Versand über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten andauern.
Die Finanzämter sind an der Vergabe der Nummern nicht beteiligt, sie werden auch nicht vor der Mitteilung an die Bürger hierüber in Kenntnis gesetzt. Auf der Einkommensteuererklärung ist bereits ein Feld für die neue Kennziffer zusätzlich zum Feld für die Steuernummer vorgesehen. Zunächst ist noch die Angabe der Steuernummer ausreichend. Dies gilt auch für ElsterFormular und andere Steuersoftware