Nach mehr als 14 Jahren werden die Gebühren der Steuerberater ab 01.01.2013 leicht angehoben.
Ab 2013 sind Steuerberater nunmehr verpflichtet, die Leistungen nach der neuen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften („Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) abzurechnen.
Damit Sie sich persönlich einen Eindruck verschaffen können, bieten wir Ihnen ein „unverbindliches Erstgespäch“: in unseren Kanzleien an.