Einsprüche wegen der Anrechnung der Körperschaftsteuer auf Auslandsdividenden ruhen. Auslöser ist die erneute Vorlage des FG Köln an den EuGH, wie das bis 2001 geltende Anrechnungsverfahren durchzuführen ist und welche formellen Anforderungen an den Nachweis ausländischer Körperschaftsteuer zu stellen sind. Der EuGH hatte bereits 2007 einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit festgestellt. Dies wurde in der Praxis aber nur selten umgesetzt, da insbesondere die Höhe des Anrechnungsguthabens, die Notwendigkeit einer Körperschaftsteuerbescheinigung sowie die Änderungsnorm umstritten sind.
OFD Hannover 15.7.09, S 2830 – 21 StO 244, FG Köln 14.5.09, 2 K 2241/02, beim EuGH unter C-262/09