In Steuer-Tipps für ALLE

Für die nachfolgenden Solidargemeinschaften kommt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2026 ein Sonderausgabenabzug für Krankenver­sicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a i. V. m. Abs. 4 EStG in Betracht (interne Verfügung aus Niedersachsen):

* Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit
* Samarita Solidargemeinschaft e.V.
* Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburg-Münsterland e.V.
* Werk gegenseitiger Hilfe des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V.
* Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster

Praxistipp

Ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge an eine Solidargemeinschaft ist immer dann zu bejahen, wenn die Solidargemeinschaft die Voraussetzungen des § 176 SGB V erfüllt.