Zum 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung voraussichtlich um 0,6 Prozentpunkte sinken. Er würde dann bei 19,0 % liegen – so sieht es zumindest der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Nach den Vorausberechnungen wird die Rentenversicherung zum Ende dieses Jahres einen deutlichen Überschuss erzielen.
Die Nachhaltigkeitsrücklage wird nach dieser Schätzung bis zum Jahresende über das 1,5-Fache der durchschnittlichen Monatsausgaben steigen. In diesen Fällen muss der Beitragssatz gesenkt werden.
Der Beitragssatz von 19,0 % im Gesetzentwurf ist derzeit allerdings „nur“ ein Platzhalter.
Ende Oktober wird die Einschätzung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung turnusgemäß aktualisiert. Sollte dann eine Nachjustierung erforderlich sein, würde diese durch einen Änderungsantrag berücksichtigt.
Beachte:
Einige Bundesländer haben im Bundesrat bereits Widerstand angekündigt und plädieren für eine Erhöhung der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 auf 3 Monatsausgaben.
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013), BR-Drs. 509/12 vom 31.8.2012