Wird in einer Versorgungszusage die Möglichkeit eingeräumt, jederzeit einen Dritten als Begünstigten benennen zu können, liegt keine betriebliche Altersversorgung vor und die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG kommt nicht in Betracht.
Erlaubt ist …
FG Rheinland-Pfalz 1.10.08, 1 K 1454/05, Revision unter VI R 39/09
… lediglich den Ehegatten, den Nachwuchs mit Anspruch auf Kindergeld, den nichtehelichen oder eingetragenen Lebenspartner als Begünstigten für den Fall des Todes des Arbeitnehmers zu benennen.