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Erhält die Steuerpflichtige ein Preisgeld für eine Dissertation, die sie im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses verfasst hat, liegen insoweit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. |

Sachverhalt

Die Steuerpflichtige erstellte während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt für die Dissertation ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte sie die Druckkosten ihrer Dissertation als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend, vertrat jedoch hinsichtlich des Preisgeldes die Auffassung, dass es nicht der Besteuerung unterliege. Das FA hingegen setzte das Preisgeld als Einnahme aus § 19 EStG an.

Entscheidung

Das FG wies die Klage ab. Es beurteilt das Preisgeld ebenfalls als Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit weil die Auszahlung durch die wissenschaftliche Tätigkeit der Steuerpflichtigen an der Universität veranlasst war.

Fundstelle
FG Köln 18.2.20, 1 K 1309/18