Versicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben, soweit sie an eine konzernangehörige Tochter weitergeleitet werden.
Ist die in einem EU-Staat als Versicherungsunternehmen zugelassen, steht dem Betriebsausgabenabzug nicht entgegen, dass die dortigen Vorschriften nicht den deutschen Regelungen entsprechen.
FG Münster 11.12.12, 12 K 3686/09 G,F