Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen wurden für Reisetage ab 2010 neu festgesetzt.
„BMF 17.12.09, IV C 5 – S 2353/08/10006“:http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/75a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Die „Pauschbeträge“:http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/75b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf gelten auch für Geschäftsreisen und die doppelte Haushaltsführung im Ausland.
Änderungen haben sich etwa bei Australien, Finnland, Kanada, Norwegen, Slowakei und Südafrika ergeben.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind allerdings bereits seit 2008 nur noch in den Fällen des steuerfreien Arbeitgeberersatzes anwendbar.
Für den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten zu berücksichtigen.