Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seine umfangreichen Dienstanweisungen zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs aktualisiert und mit Stand Januar 2009 im BStBl veröffentlicht.
BStBl I 09, 1030
Die neuen Anweisungen berücksichtigen sowohl rechtliche Änderungen etwa aufgrund des Familienleistungsgesetzes also auch die veröffentlichte BFH-Rechtsprechung bis zum 1.1.2009