In Steuer-Tipps für ALLE

Die Sachbezugswerte für 2016 stehen fest. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt für 2016 unverändert 223 EUR.
Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde um 7 EUR auf 236 EUR angehoben.
Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 18.11.2015, BGBl I 15, 2075

Sachbezugswert für Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2016 auf 236 EUR angehoben. Damit ist der kalendarische Wert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2016 für ein
Frühstück 1,67 EUR
Mittag- oder Abendessen 3,10 EUR

Unterkunft und Miete als Sachbezug

Für den Quadratmeter gelten damit für 2016 die kalendarischen Vorjahreswerte von 3,92 EUR und bei einfacher Ausstattung 3,20 EUR je Quadratmeter weiter.