Bei der vergünstigten Abgabe von Zeitungsabonnements an die Mitarbeiter einer herausgebenden Verlagsgesellschaft ist die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG anzuwenden. Hierzu zählen nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen neben den Selbstkosten auch alle bei der Herstellung anfallenden Aufwendungen einschließlich der Gemeinkosten. Sofern diese Bemessungsgrundlage allerdings über dem regulären Abgabepreis an fremde Abonnenten liegt, bildet dieser die Obergrenze. Dieses Urteil dokumentiert sehr anschaulich die Regelung für Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, wenn die Bemessungsgrundlage das vom Arbeitnehmer entrichtete Entgelt übersteigt.
FG Niedersachsen 19.1.09, 5 K 291/04, EFG 09, 883, Revision unter XI R 8/09
Die Mindestbemessungsgrundlage soll den Privatverbrauch erfassen, der wegen arbeitsrechtlicher Beziehungen ungewöhnlich niedrig bemessen ist. Zu den Selbstkosten zählen dabei z.B. Material-, Druck-, Personal-, Betriebs-, Zustell- und Verwaltungskosten, AfA auf Maschinen und Gebäude sowie Anzeigenprovisionen und Honorare für Nachrichtendienste. Da diese Kosten im Urteilsfall deutlich über dem normalen Abonnementpreis einschließlich Versandkosten lagen, bildet der übliche Abgabepreis die Obergrenze.
Zwar hatte der Verlag argumentiert, dass er mit der verbilligten Zustellung eigenbetriebliche Zwecke verfolge. Die Mitarbeiter würden mithilfe des Abonnements ständig über ihr Produkt „Zeitung“ informiert. Die Mitarbeiter-Abonnements hätten daher eine arbeitsmittelähnliche Funktion. Diese Auffassung teilte das FG nicht. Wenn die Zeitung nach Hause zugestellt wird, werden private und berufliche Sphäre untrennbar vermischt. Als Arbeitsmittel gelten nur Zeitungen, die den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.