Für Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, hat das Bundesfinanzministerium ein „Merkblatt zur optimalen Steuerklassenwahl für 2015 veröffentlicht.
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen.
BMF vom 27.11.2014: „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“