Am Ende zählt das Ergebnis
Das Steuer- und Abgabenrecht wird immer komplexer und verzwickter. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.
Ob betriebliche oder private Steuererklärung – man kann dies als eine lästige und sich alljährlich wiederholende Pflicht ansehen und ebenso behandeln. Sinnvoller ist es jedoch, steuerreduzierend geschickt und langfristig planend mit diesem Thema umzugehen. Dafür sind wir für Sie da!
Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Ihre Gesellschaft, Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit die gesetzlich erforderlichen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen nebst den zugehörigen Steuererklärungen.
Ob Sie Arbeitnehmer sind, Immobilien vermieten oder größere Kapitaleinkünfte erzielen. Wir kümmern uns darum, dass Ihre private Steuerklärung pünktlich und steueroptimal erstellt wird.
Vor Fertigstellung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam steuerreduzierende Maßnahmen, denn schließlich sollen Sie so wenig Steuern wie möglich zahlen!
Steuerberatung betrachten wir als umfassenden Prozess, während wir neben der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und/oder Steuererklärungen für Sie auch Steuerbescheide prüfen, sämtlichen Schriftverkehr mir den Finanzamt und anderen Institutionen übernhemen, Einsprüche und Anträge bearbeiten und vieles mehr.
Wir wollen Ihnen helfen, Ihre Zeit mit angenehmeren Dingen zu verbringen – und gleichzeitig das bestmögliche Ergebnis für Ihre individuelle steuerliche Situation zu erzielen.
Jahresabschlüsse
- Steuer- und handelsrechtliche Jahresabschlüsse
- Bilanz mit Anhang und Bericht
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Erstellen Sonderformen des Jahresabschlusses, z.B.
- Sonder-/ Ergänzungsbilanzen bei Personen-/Personenhandelsgesellschaften
- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenbilanzen
- Schlussbilanzen
- konsolidierte Jahresabschlüsse
Zusatzleistungen Jahresabschlüsse
- Beratung Steuerentlastungstrategie
- Besprechen des Jahresabschlusses
- Anlagenbuchführung
- Verwaltung Investitionsabzugsbeträge
- Inventurbewertung
- Abstimmarbeiten
- Checklisten Rückstellungs – und Rücklagenbildung
- Beratung/Analyse zu Tantieme, Gewinnverwendung usw.
- jährliche Abgrenzungsbuchungen
- Mehrjahresvergleiche
- Anhang und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Aufbereitung, Analyse und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses
- Controlingreports und Rating (Bilanzkennzahlenanalyse) – Jahresreporting
- Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger
- Übermittlung der E-Bilanz
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Erstellung sämtlicher Jahressteuererklärungen
Erstellen von Berichten anhand des Jahresabschlusses und Plausibilitätsbeurteilung
- zusätzlicher/erweiterter Lagebericht für weitere interne oder externe Adressaten, wie Geschäftsführung, Bank, Gründungsprüfung, Erstellung von Gutachten
- Durchführung und Dokumentation einer Plausibilitätsbeurteilung für die Bank
- Detailanalysen
- Jahresabschlussanalyse
- Kennzahlenanalyse
- Lagebericht, z. B. aus Wirtschaftsbericht (inkl. Vermögens- und Finanzstatus), Risiko- und Prognosebericht unter Mitarbeit des Unternehmens
- Bescheinigung über die Plausibilität des Jahresabschlusses
- Jahresabschlussanalyse
- Kennzahlenanalysen
- Unternehmensreport
- Kurzbericht zur Gesamtlage
Erstellen von privaten Steuererklärungen bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern
- Einkommensteuererklärung für Gesellschafter/Unternehmer.
Unterjährige Überprüfung der Entwicklung zur Optimierung des Jahresergebnisses
- Analyse des zu erwartenden Jahresergebnisses, Beratung und Ableitung von Maßnahmen, z. B.
- neue/anzupassende/aufzulösende Rückstellungen (z. B. Investition)
- Vorziehen oder Verschieben einer Investition oder eines Verkaufs (Inventar)
- Prüfen der KSt- und GewSt-Vorauszahlungen: ggf. Anpassungsantrag, inkl. ESt
- Unterstützung bei (Vorbereitung) der Inventur
- Unterstützung bei Gespräch mit Kapitalgebern
- Hochrechnung für das gesamte Jahr
- Kennzahlenanalyse (unterjährig)
- Finanzbuchführung für ein unterjähriges Controlling mit monatlich abgegrenzten Buchungen
- Informationen über weitere Entwicklung und geplante Vorhaben, z. B. Bestandsveränderungen
- Anpassungsantrag für lfd. Veranlagungszeitraum
- unterjährige Vergleiche
betriebliche Steuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes oder Grundbesitzwertes
private Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
Zusatzleistungen für Privatpersonen
- Vorausschauende Steuerplanung, Steuergestaltung, Steuersatzoptimierung
- Beratung zu steuerlichen Sachverhalten und Erstellung von steuerlichen Gutachten
- Beratung vor, bei oder nach persönlichen Veränderungen (Umzug, Heirat, Geburt, Arbeitsplatzwechsel, Scheidung,…)
- Beratung im Rahmen privater Investitionen insb. Immobilieninvestitionen
- Beratung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Betriebliche und private Altersversorgung
- Prüfeung und ggf. Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Beratung zur Selbstanzeige
- Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung
- Bereitstellung Einkommensteuer-Checkliste
Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung
- Erstellung private Vermögensaufstellung
- Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung
- Simulation der Vermögensentwicklung, z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Vorabschenkung
- Simulation von Finanzierung, z. B. bei Immobilienkauf
- Beratung und Simulation zur privaten Altersvorsorge
- Unterstützung beim Bankgespräch
- Versicherungsmathematische Berechnungen von Versorgungszusagen und Versorgungsausgleich
Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft
- Beratung, z. B. zu Testament, Ehevertrag
- Überprüfung/Aktualisierung Testament (z. B. Änderung persönliche Verhältnisse)
- Vorbereitung für Notar
- Begleitung zum Notar
- steuerliche Erklärung
- Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung
- Expertise mit Belastungsvergleich Ist/Planfall
- Schenkungsteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Information über Status Rechtsbehelf
Wolfgang Neuß
Der Jahresabschluss: die Krone der Finanzbuchhaltung!
Egal ob Sie Freiberufler, Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft sind – bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner der Sie, Ihre Rechtsform und Ihre Branche kennt und steueroptimal Ihren Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorschriften für Sie erstellt.
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Ihre Jahresabschlüsse (Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellen wir für Sie gleichfalls mit den dazugehörenden betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Feststellungserklärungen usw.
Bilanz
Anhand Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen wir Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für Unternehmen jeglicher Rechtsform. Diese übermitteln wir elektronisch an das Finanzamt und kommen Ihrer Offenlegungspflicht beim elektronischen Bundesanzeiger nach.
Wenig Steuern zahlen und gleichzeitig Banken beeindrucken?
Bei der Erstellung Ihrer Bilanz achten wir auf Ihren Wunsch, dass Ihre Bilanz wirtschaftliche Stärke aufzeigt und durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung reduziert wird.
Wir unterstützen Sie bei diesem Wunsch mit viel Fingerspitzengefühl.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Sie sind Freiberufler oder Gewerbetreibender und nicht zur Bilanzierung verpflichtet, so erstellen wir gerne Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung zusammen mit Ihren Steuererklärungen.
Bei uns können Sie sich auf eine steueroptimierte und termingetreue Erstellung Ihrer Einnahme-Überschuss-Rechnung vertrauen.
Wir optimieren Ihre steuerliche Situation bestmöglich und schöpfen alle gesetzlichen Möglichkeiten für Sie aus.
Profitieren von unserem umfangreichen Erfahrungsschatz.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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Erich Kästner
Steuerberatung für Unternehmer und Unternehmen
Als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie alljährlich Ihre betrieblichen Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen.
Zu unseren Leistungsspektrum bei der Erstellung Ihres Jahresabschluss gehören natürlich auch diese betrieblichen Steuererklärungen. Diese erstellen wir nach den gesetzlichen Vorgaben, die von Art und Umfang Ihres Unternehmens und aller steuerlichen Vorschriften abhänging sind.
Auf der Grundlage Ihrer Buchführung und des Jahresabschlusses beraten wir Sie auch zu den Möglichkeiten der rechtlich zulässigen Steuergestaltung und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen, als gesetzlich vorgeschrieben ist.
Als Ihr Steuerberater übernehmen wir somit nicht nur Ihre betrieblichen Steuererklärungen, sondern auch alle anderen steuerlichen Angelegenheiten.
Alle Steuererklärungen werden von uns grundsätzlich auf elektronischem Weg an die zuständigen Finanzämter übermittelt.
betriebliche Steuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
- Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen
- Erstellung von gesonderten und einheitlichen Erklärungen
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
- Ermittlung der Bemessungsgrundlagen gem. Bewertungsgesetz
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen
- Erstellung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Beratung und Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen basierend auf dem Jahresabschluss
- Steuerersparnis durch Ausnutzung der steuerlichen Wahlrechte
- Sicherheit durch das Einhalten der steuergesetzlichen Verpflichtungen
- Enge Verzahnung mit Finanzbuchhaltung und unterjährige Prognoserechnungen
- Transparenz der zu erwartenden Steuererstattungen und –schulden
- reglmäßiger Check, damit Sie jederzeit optimal informiert sind
- Tipps und Hinweise, wie Sie Steuern sparen können
- Berücksichtigung aktuellster Urteile und aller Gestaltungsspielräume
- Erarbeitung mittel- und langfristiger Strategien
Ihre Steuerbescheide werden nach Prüfung unsererseits direkt an Sie zugestellt, so dass Sie sicher sein können, dass keine Frist für einen evtl. Einspruch versäumt wird.
Egal ob für Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften Vereine. Wir erstellen für Sie sämtliche betriebliche Steuererklärungen.
Sollten Sie Fragen zum Thema betriebliche Steuererklärungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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Illona Bodden
Ihr Steuerberater für Ihre Steuererklärungen…
Nerven- und zeitraubend, viel zu kompliziert, so oder so ähnlich denken viele und halten die jährliche Steuererklärung für das pure Grauen und geben daher Ihre Einkommensteuererklärung erst garnicht ab.
Was viele aber nicht wissen, gerade durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich die Gelegenheit, dass zu viel gezahlte an Steuer sich vom Finanzamt wieder zurück zuholen.
Oft sind die Möglichkeiten der Absetzung von Arbeitszimmern, Arbeitsmittel, Reisekosten, doppelter Haushaltsführung, Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen, etc. und deren steuermindernde Auswirkungen im Detail nicht bekannt.
In Sachen Steuern ist unser Team stets auf dem aktuellsten Stand und gibt Ihnen auch unterjährig steuerzahlerfreundliche Steuertipps für eine optimale Betreuung. Durch unsere Einkommensteuer-Checkliste erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung aller benötigen Unterlagen und Daten, damit wir Ihre private Steuererklärungen für Sie steueroptimal erstellen können.
private Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
Zusatzleistungen private Steuererklärungen
- Beratung und Erstellung von Einkommenssteuererklärungen mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Beratung und Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Anträge gegenüber dem Finanzamt z. B. Stundungs-, Verrechnungs-, Herabsetzungsanträge
- Steuervorausberechnung
- Telefon- & Email-Support zu Einkommensteuerfragen
- systematische Prüfung Ihrer Steuersparmöglichkeiten
- Erledigung von Rückfragen und des gesamten Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung
- Prüfen der Steuerbescheide
- Einlegung von Rechtsbehelfen und Klagen beim Finanzgericht
- u.v.m.
Was viele nicht wissen, die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei ca. 901 Euro, so dass Statistisches Bundesamt. Viele scheuen gleichfalls die Kosten für einen Steuerberater und verzichten damit häufig auf eine Steuererstattung.
Selbstverständlich erstellen wir für Sie vorab ein individuelles Angebot, damit Sie über unsere Leistungsabrechnung bescheid wissen.
Übrigens: die Kosten eines Steuerberaters sind weitgehendst steuerlich absetzbar.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
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Albert Einstein