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Arbeitgeber, die jetzt wegen der Corona-Krise vor der Anmeldung von Kurzarbeit stehen, sollten bei Mitarbeitern, die bald Eltern werden, nach möglichen Alternativen suchen. Denn muss ein Mitarbeiter in Kurzarbeit, drohen später wahrscheinlich hohe Einbußen beim Elterngeld. Die folgenden Handlungsoptionen sollen die werdenden Eltern hinsichtlich des Elterngeld-Anspruchs schützen.

Definition Kurzarbeitergeld

Neben dem durch den Arbeitsausfall ganz oder teilweise reduzierten Arbeitsentgelt, erhält der Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung. Das Kurzarbeitergeld beträgt meist 60 % der Differenz des monatlichen Netto-Einkommens, in dem die Arbeit ausgefallen ist, also kurzgearbeitet wurde. Einen erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist (vgl. § 105 und § 106 SGB III).

Problemstellung

Die Höhe des Elterngeldes bei Arbeitnehmern ist davon abhängig, wie hoch das durchschnittliche Netto-Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt war. Bei Müttern ist i. d. R. auf die zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist abzustellen. Das Elterngeld ersetzt dann zwischen 65 % und 100 % dieses Netto-Einkommens (es beträgt aber mind. 300 EUR und max. 1.800 EUR mtl.).

Die Kurzarbeit soll den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt des Arbeitsplatzes in der Corona-Krise sicherstellen. Doch zugleich lauert genau hier der Fallstrick für werdende Eltern. Denn durch die Kurzarbeit verringert sich deren Netto-Einkommen auf den Kurzarbeiterlohn. Um das wegfallende Einkommen zumindest teilweise zu ersetzen, wird zwar von staatlicher Seite Kurzarbeitergeld gewährt, bezüglich der Höhe des Elterngeldanspruchs nützt dieser Ausgleich jedoch nichts. Denn Einnahmen, die kein Erwerbseinkommen sind, werden dort nicht berücksichtigt. Betroffen sind also Entgeltersatzleistungen und damit auch das Kurzarbeitergeld (vgl. § 2 Abs. 1 S. 3 BEEG i. V. m. § 3 Nr. 2 lit. a EStG).

Zusammengefasst

Monate, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wird, führen automatisch zu weniger Elterngeld, da Entgeltersatzleistungen dort nicht berücksichtigt werden. Das kann für Mitarbeiter schnell mehrere hundert bis tausend Euro an Einbußen beim Elterngeld bedeuten.

Rechenbeispiel

Zur Verdeutlichung der betragsmäßigen Auswirkungen soll folgendes (stark vereinfachtes) Rechenbeispiel dienen: Die Mitarbeiterin Frau Müller verdient im Elterngeld-Bemessungszeitraum durchgehend 2.100 EUR netto. Planmäßig beginnt im August 2020 ihre Mutterschutzfrist vor der Geburt. Durch die Corona-Krise schickt sie ihr Arbeitgeber für April und Mai 2020 in Kurzarbeit, da das Unternehmen in diesen Zeitraum komplett schließen muss (sog. „Kurzarbeit Null“). Sie erhält in den Monaten der Kurzarbeit 60 % von 2.100 EUR, das sind 1.260 EUR Kurzarbeitergeld.

 

Im Fall von Frau Müller bedeutet das 227,50 EUR weniger Elterngeld pro Monat wegen der Kurzarbeit. Das sind auf die Bezugsdauer von zwölf Monaten 2.730 EUR weniger Elterngeld!

Das Beispiel verdeutlicht, welch drastische Auswirkung Kurzarbeit auf die finanzielle Versorgung des bevorstehenden Familienglücks von Arbeitnehmern haben kann. Daher sollten Arbeitgeber unbedingt alternative Möglichkeiten zusammen mit ihren betroffenen Mitarbeitern besprechen und die möglichen Auswirkungen auf deren Elterngeld-Anspruch aufzeigen.

Folgende Möglichkeiten können sich anbieten, die Kurzarbeit zumindest zum Teil zu umgehen:

* Mitarbeiter kann vorerst sein Überstundenkonto abbauen
* Mitarbeiter kann vorerst einen Teil seines Urlaubs nehmen
* Kurzarbeit vorerst für einen möglichst kurzen Zeitraum abstimmen

Fazit | Kurzarbeit führt zu einem geringeren Elterngeld. Arbeitgeber sollten sich daher auch dieser Auswirkungen auf die finanzielle Situation ihrer Mitarbeiter bewusst sein, wenn Kurzarbeit beantragt werden soll. Es gilt daher insbesondere im Hinblick auf die Mitarbeiterbindung, die Problematik möglichst früh zusammen mit betroffenen Mitarbeitern zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die die Kurzarbeit verhindern oder eine unausweichliche Kurzarbeit zumindest so kurz wie möglich werden lassen.