Ab 1.1.2013 müssen buchführungspflichtige Unternehmen, Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen und beschränkt Steuerpflichtige die Vorgaben der E-Bilanz in ihrer Buchhaltung berücksichtigen.
Mit dem endgültigen Anwendungsschreiben vom September 2011 hat das Projekt E-Bilanz nunmehr einen Stand erreicht, der verbindliche Grundlage für die erstmalige Übermittlung von Jahresabschlussdaten sein wird.
In diesem Zusammenhang hat das BMF ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien veröffentlicht und verspricht dauerhaft Auffangpositionen, wenn sich ein Muss-Feld nicht mit Daten füllen lässt.
Taxonomie: BMF 5.6.12, IV C 6 – S 2133-b/11/10016,
BMF 28.9.11, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl 11 I S. 855
Auffangpositionen: BMF PM 20.5.12
Neue Version
Die neue Version 5.1 der Taxonomien mit dem aktualisierten Datenschema und der technische Leitfaden stehen unter „www.esteuer.de“:http://www.esteuer.de/ zur Ansicht und zum Abruf bereit. Mit jeder Version bleibt eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich. Die aktualisierte Version ist grundsätzlich für die Bilanzen der nach 2012 beginnenden Wirtschaftsjahre zu verwenden – auch bei Liquidations- sowie Eröffnungsbilanzen, sofern diese ab 2013 aufzustellen sind.
Es wird nicht beanstandet, wenn die neuen Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2012 oder bei Abweichung 2012/2013 verwendet werden. Dabei soll die Übermittlungsmöglichkeit mit dem aktuellen, neuen Datenschema voraussichtlich ab November 2012 möglich sein.
Nach Veröffentlichung einer aktuelleren Taxonomie ist diese unter Angabe des Versionsdatums solange zu verwenden, bis es eine aktualisierte gibt. Eine Version ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Sie darf dann aber auch im Vorjahr angewendet werden. Die Übermittlung von Datensätzen soll dabei regelmäßig mit einem neuen ELSTER-Release im November des Vorjahres ermöglicht werden.
Diese Taxonomien gelten dann auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ohne Aktualisierung ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.
Dauerhafte Auffangpositionen
Positiv anzumerken ist, dass Auffangpositionen – nicht wie geplant nur für die Dauer von fünf bis sechs Jahren sondern – dauerhaft eingeführt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des BMF hervor. Dabei wird besonders hervorgehoben, dass nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermittelt werden müssen.
Im Weiteren wurden zu den Auffangpositionen die folgenden Punkte festgelegt:
Lässt sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen – etwa mangels ent-sprechenden Buchungskontos oder Ableitung aus der individuellen Buchführung – wird die entsprechende Position leer übermittelt.
Auffangspositionen können dann genutzt werden, wenn für einen Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Diese Vorgehensweise verhindert den Eingriff ins Buchführungswesen des Unternehmens.
Insbesondere für mittelständische Unternehmen wird auf der Webseite von ELSTER eine kleine Datenbank mit am Markt verfügbarer Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgehalten.
Praxishinweis:
Bemessen Sie die Zeit der Umstellung auf die E-Bilanz weder in der eigenen Kanzlei noch bei Ihren Mandanten zu kurz. Der Stichtag 1.1.2013 rückt unaufhaltsam näher und dann wird die elektronische Übertragung zur Pflicht. Viele mittelständische Unternehmen haben noch keinerlei Vorkehrungen getroffen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Mandanten.