Erstattung von Abwassergebühren im Visier der Prüfer
In Branchen mit hohem Wasserverbrauch gibt es einen neuen Prüfungsansatz bei Betriebsprüfungen des Finanzamts. Es wird geprüft, ob die Erstattung von Abwassergebühren für Wasser, das bezogen wurde, aber nicht ins Abwasser gelangte, auf betrieblichen Konten erfasst und versteuert wurde.
Blockheizkraftwerke: Neues zur steuerlichen Behandlung
In einer ausführlichen Verfügung beleuchtet das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen die steuerlichen Besonderheiten beim Betrieb von Blockheizkraftanlagen. Eine wichtige Nachricht ist, dass die Finanzverwaltung beim Austausch einer Heizanlage gegen ein Blockheizkraftwerk eine neue Auffassung vertritt.
Fundstelle
LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 12.7.18, Az. S 2240-186-St 222/St 221
Vorsicht bei Ausstellung mehrerer Rechnungen über dieselbe Leistung
Erteilt ein Unternehmen für ein und dieselbe Leistung mehrere inhaltlich nicht identische Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer, schuldet es die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer – neben der Umsatzsteuer für den ausgeübten Umsatz – nach § 14c Abs. 1 UStG. Das hat die OFD Karlsruhe klargestellt. |
Fundstelle
OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.8.18, Az. S 7282
70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung soll bleiben
Die 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte soll nach dem Willen der Großen Koalition auch über den 31.12.2018 gelten. Es soll nicht zum 1.1.2019 zur 50-Tage-Regelung zurückgekehrt werden.
Beachten Sie | Die Regelung ist Teil des Qualifizierungschancengesetzes (Referentenentwurf). Dieses hat das BMAS im September auf den Weg gebracht.
Künstlersozialabgabe bleibt in 2019 stabil
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2019 bei 4,2 % liegen. Eine entsprechende Verordnung wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet. |
Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.
Zahlungen, die an eine juristische Person (z. B. GmbH), an eine GmbH & Co. KG, KG oder OHG erfolgen, sind nicht abgabepflichtig. Weiterführende Informationen zur Abgabepflicht und -freiheit (u. a. Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR) erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Fundstelle
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 vom 23.8.18, BGBl I 2018, 1348