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Der Bundesrat hat am 18.3.2016 den „Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015“:https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0001-0100/76-16.pdf;jsessionid=2AFDE09FF6151143D1CB7DC83A48CF42.2_cid391?__blob=publicationFile&v=2 zugestimmt. Sie enthalten viele Klarstellungen.
Unter anderem steht in R 8.2 KStR, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) weder die ausgelöste Umsatzsteuer noch eine dazu nicht abziehbare Vorsteuer bei der Einkommensermittlung zusätzlich hinzugerechnet wird. Denn diese ist im gemeinen Wert der vGA bereits enthalten.