Das zweite Konjunkturpaket soll Ende Februar zustande kommen und zum 1.7.2009 in Kraft treten.
Von den vereinbarten Beschlüssen zur Bekämpfung der Konjunkturkrise sollen folgende Maßnahmen im Bereich des Steuer- und Sozialrechts ergriffen werden:
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland 27.1.09, BT-Drs. 16/11740
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze 27.1.09, BT-Drs. 16/11742
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, BMWi 27.1.09
Der Grundfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2009 um 170 EUR auf 7.834 EUR steigen. Ab 2010 steigt er dann um weitere 170 EUR auf 8.004 EUR. Auch die Steuererklärungspflichten in § 56 EStDV sollen an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst werden.
Der Eingangssteuersatz soll ab 2009 von 15 % auf 14 % sinken.
Um die sogenannte kalte Progression abzumildern, soll die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um insgesamt 730 EUR abgeflacht werden. Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR angehoben und ab 2010 um weitere 330 EUR. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll ab 2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 EUR und ab 2010 von 52.882 EUR gelten. Auch die sogenannte Reichensteuer mit 45 % greift dann erst ab den erhöhten Tarifeckwerten.
Der durch die Gesundheitsreform auf einheitlich 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll ab Juli 2009 wieder auf 14,9 % gesenkt werden.
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung soll unverändert bei 2,8 % bleiben. Ursprünglich war geplant, dass er zum 1.7.2010 auf 3,0 % steigt.
Bei Kurzarbeit sollen Arbeitgeber in den Jahren 2009 und 2010 zur Hälfte von den von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Nutzen Arbeitgeber die Zeiten von Kurzarbeit zur beruflichen Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer, sollen sie auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet bekommen.
Die Familienkassen sollen im Jahr 2009 pro Kind einen Kinderbonus von 100 EUR auszahlen. Der wird dann bei der Veranlagung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht mindernd auf die Einkommensteuerlast auswirken.
Autobesitzer erhalten auf Antrag eine Umweltprämie ( Abwrackprämie ) von 2.500 EUR für jedes mindestens neun Jahre alte Kfz, das 2009 bei einem anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahrzeugverordnung verschrottet wird. Hierzu muss ihnen der Wagen zuvor mindestens ein Jahr gehört haben. Als weitere Voraussetzung muss im Gegenzug bis zum 31.12.2009 ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Norm zugelassen werden. Die begünstigten Jahreswagen dürfen zuvor nicht älter als ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen sein. Anspruchsberechtigt sind private Personen, die einen Altwagen auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten und auf ihren Namen einen neuen kaufen oder leasen. Die Prämie erhalten nur Privatbürger, nicht hingegen Einzelunternehmer oder Freiberufler.
Die Bemessung der Kfz-Steuer soll für ab dem 1.7.2009 zugelassene Autos vom Hubraum auf den Emissionsausstoß umgestellt werden. Der CO2-Ausstoß entscheidet damit vorrangig über die Höhe der Kfz-Steuer. Eine Basismenge von 120 Gramm pro Kilometer CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein. Darüber hinaus soll ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von 2 EUR je Gramm pro Kilometer eingeführt werden. Hinzu kommt ein hubraumbezogener Sockelbetrag von 2 EUR je 100 Kubikzentimeter für Pkws mit Otto-Motor und 9,50 EUR bei Diesel-Fahrzeugen. Für Dieselfahrzeuge soll es eine befristete Steuerbefreiung von 150 EUR geben, sofern das Fahrzeug die Euro 6-Norm erfüllt.
Steuer-Tipp
Arbeitgeber sollten sich darauf einstellen, die künftig geänderten Lohnsteuertabellen rückwirkend ab der Januar-Gehaltszahlung 2009 anzuwenden. Hierzu soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, wenn sein maschinelles Lohnabrechnungsprogramm eine rückwirkende Neuberechnung vorsieht. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers scheidet aber aus, wenn sein Programm eine Neuberechnung kurzfristig und mit vertretbaren Kosten nicht realisieren kann.
Keine Auswirkungen ergeben sich aus Sicht des Arbeitgebers für Arbeitnehmer, die in der ersten Jahreshälfte aus dem Betrieb ausscheiden. Diese können die Tarifauswirkung erst über die anschließende Veranlagung berücksichtigen lassen.
Sofern das Gesetz voraussichtlich am 1.7.2009 in Kraft getreten ist, kommt eine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für Selbständige in Betracht. Hierbei können dann auch, sofern nicht längst geschehen, die Progressionsentlastungen durch die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinnahmen berücksichtigt werden.
GmbH-Ausschüttungen an private Gesellschafter werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Durch die Tarifabsenkung wird diese Option attraktiver. Sie kann für 2009 genutzt werden, auch wenn für 2008 noch der Abgeltungstarif auf die Bruttoausschüttung ohne Werbungskostenabzug gewählt wird.