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Wenn beim Kindergeld streitig ist, ob ein volljähriges behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB X bei der Berechnung des sog. behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Ansatz zu bringen. Ob das behinderte Kind voll- oder teilstationär untergebracht ist, ist insoweit unerheblich.

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Fundstelle
FG Hessen 21.9.17, 12 K 2289/13, NZB beim BFH unter III B 124/17