Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des eigenen Hausstands zusätzlich auch am Beschäftigungsort wohnt. Erforderlich ist also eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte.
Von einem Wohnen am Beschäftigungsort kann bei einem Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn das Fahrzeug nicht am auswärtigen Standort verbleibt, sondern zu Wochenendheim- und weiteren Fahrten verwendet wird.
FG Rheinland-Pfalz 23.7.08, 2 K 1238/08