Arbeitnehmern und Selbstständigen steht keine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe der Beträge für Abgeordnete zu, da sie nicht zu dieser Berufsgruppe gehören.
Selbst wenn die Abgeordnetenpauschale nicht realitätsgerecht ausgestaltet wäre, würde das zu keiner Ausweitung auf andere Berufsgruppen wie Arbeitnehmer führen. In diesem Fall würde die Pauschale höchstens auf die tatsächlich entstandenen mandatsbedingten Aufwendungen der Abgeordneten reduziert. Dies ist aber nicht entscheidungserheblich für Personen, die einen vergleichbaren Kostenabzug begehren.
Es ist zu erwarten, dass in den Verfahren Verfassungsbeschwerden eingelegt werden.
BFH 11.9.08, VI R 63/04; VI R 81/04; VI R 13/06