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Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“:, ist der Regelsteuersatz anzuwenden.
BFH 3.12.15, V R 43/13

Sachverhalt

Strittig war die sogenannte „Online-Ausleihe“ digitalisierter Sprachwerke (E-Books). Die Steuerpflichtige räumte den Bibliotheken Nutzungsrechte an digitalisierten Sprachwerken ein. Dies ermöglichte den Bibliotheksnutzern, die lizenzierten Sprachwerke über das Internet von den Servern der Steuerpflichtigen abzurufen. FA und FG unterwarfen die Leistungen an die Bibliotheken dem Regelsteuersatz.

Entscheidung

Der BFH bestätigte dies. Zwar ist auf die Vermietung der in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Bücher der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Digitale Sprechwerke sind aber keine Bücher im Sinne dieser „Anlage 2.
Das folgt insbesondere aus dem Unionsrecht, das dem nationalen Umsatzsteuerrecht zugrunde liegt. Danach ist eine Steuersatzermäßigung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen – wie das Überlassen oder die Vermietung digitalisierter Bücher – ausdrücklich ausgeschlossen.
Der BFH verneinte auch eine steuersatzermäßigte Einräumung von Rechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Praxishinweis

Auf der Grundlage des BFH-Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt. Im konkreten Streitfall hatte der BFH hierüber allerdings nicht zu entscheiden.
Anmerkung 1: Die Regierungskoalition hatte zu Beginn der Legislatur­periode im Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuersatzermäßigung auch auf „E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien“ auszuweiten. Dies erfordert allerdings eine Änderung im europäischen Mehrwertsteuerrecht, zu der es noch nicht gekommen ist.
Anmerkung 2: Aufgrund des Urteils hat sich die OFD Frankfurt in einer umfangreichen Verfügung zu Einzelfällen positioniert.