Durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Unterstützungsmaßnahmen erlassen, die vom 1.6.2013 bis zum 31.5.2014 gelten.
Die Maßnahmen beziehen sich u.a. auf Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen und auf lohnsteuerliche Erleichterungen (z.B. die Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitslohnspenden). Auch steuerliche Nachweispflichten werden erleichtert. Dies gilt vor allem für Spendennachweise.
BMF-Schreiben vom 21.6.2013, Az. IV C 4 – S 2223/¬07/0015: 008
Hinweis
Bei der Altersteilzeit im Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer ab Beginn der Altersteilzeit weiter Vollzeit, erhält aber ein reduziertes Gehalt. Während der Freistellungsphase bezieht er das reduzierte Gehalt weiter.
Die in der Freistellungsphase geleisteten Zahlungen dienen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keinem Versorgungszweck. Somit sind die in der Altersteilzeit erbrachten Bezüge laufende Dienstbezüge.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Altersteilzeit in Form des Blockmodells oder des Teilzeitmodells durchgeführt wird, in dem der Steuerpflichtige in der gesamten Altersteilzeitphase durchgängig die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechend geminderten Bezügen erbringt.