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Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert 6 % beträgt. Wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, orientiert sich der Rechnungszins als ertragsteuerliche Größe an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins.

Eine Absenkung des Rechnungszinses würde nur zu einem Einmaleffekt führen. Unternehmen würden zwar während der Rückstellungsphase entlastet. „In späteren Jahren müssten sie jedoch mehr Steuern bezahlen“, erklärt die Bundesregierung.

Eine Senkung des Zinssatzes von 6 auf 5 % würde nach Angaben der Regierung zu steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von 11,4 Mrd. EUR führen. Bei einer Halbierung des Satzes käme es zu Ausfällen in Höhe von 40 Mrd. EUR.

Eine Absenkung des maßgeblichen Zinssatzes für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG von derzeit 6 Prozent um die genannten Prozentpunkte hätte ab dem Veranlagungszeitraum 2018 im Einführungsjahr folgende finanzielle Auswirkungen:
Senkung des Abzinsungssatzes auf                                        Mindereinnahmen in Mrd. €
5 %                                                                                                11,4
4 %                                                                                                24,6
3 %                                                                                                40,0
In den Folgejahren würden durch die geringeren Zuführungen zu den Rückstellungen jährliche Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich eintreten, so die Antwort der Bundesregierung.
Einer der Hintergründe für die Argumentation der Bundesregierung ist sicherlich auch ein zu erwartendes Minus in Höhe der in der Tabelle dargestellten Milliarden Euro Beträge.

Fundstelle
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.7.18