Der Deutsche Steuerberaterverband warnt Unternehmer vor Steuerfallen bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung. Denn das BMF vertritt hier die nicht praxistaugliche Auffassung, dass im Kassenbuch nur Bareinnahmen und -ausgaben zu erfassen sind. Werden auch unbare Geschäftsvorfälle im Kassenbuch erfasst, soll das einen formellen Mangel der Kassenführung darstellen.
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DStV