Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beinhaltet wie seine Vorgängerversionen in einem Artikelgesetz Änderungen in vielen Steuerbereichen.
Der anstehende Regelungsbedarf beinhaltet insbesondere Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf, dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 1.1.2013 und nur in wenigen Bereichen zu abweichenden Zeitpunkten in Kraft. Nachfolgend haben wir für Sie die für die Praxis wichtigsten geplanten Änderungen zusammengefasst. Aufgrund des Umfangs und der Vielseitigkeit der Änderungen erfolgt dies lediglich in einer stichwortartigen Übersicht.
„Änderung des Einkommensteuergesetzes“:
„Änderung im Umsatzsteuergesetz“:
„Weitere Gesetze im Kurzüberblick“:
BMF-Referentenentwurf Jahressteuergesetz (JStG) 2013