Auch die Gesellschafter / Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften sollten zum Jahresende noch einiges beachten bzw. in Erwägung ziehen.
Selbstverständlich kann dies die individuelle Beratung nicht ersetzen.
Sie können uns hierfür gern in Anspruch nehemen.
Das zum 31.12.2006 verbliebene Körperschaftsteuerguthaben wird grundsätzlich über einen Zeitraum von 2008 bis 2017 gleichmäßig verteilt in zehn unverzinsten Raten ab dem 30.9.2008 ausbezahlt. Auszahlungsansprüche bis 1.000 EUR werden in einer Summe gezahlt. Sofern noch nicht geschehen, sollte die GmbH beim Finanzamt wegen der Erstattung vorstellig werden. Sofern der Betrag über 1.000 EUR liegt, ist der Anspruch auf das Körperschaftsteuerguthaben in 2008 erneut auf den Barwert abzuzinsen. Dies ist bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren.
Nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollen die Größenklassen angehoben werden, indem die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse (§ 267 HGB) um 20 v.H. steigen. Dadurch sollen mehr Unternehmen die Publizitätspflichten für kleine Kapitalgesellschaften nutzen können. Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, dass die vorgenannten Neuregelungen erstmals schon auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Ferner ist im Entwurf vorgesehen, dass die derzeit erörterten neuen Bilanzierungsregeln nach dem Jahreswechsel Anwendung finden sollen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass momentan eine Reformverschiebung um ein Jahr diskutiert wird.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) macht GmbH-Gründungen leichter und schneller. Danach kann eine Ein-Euro-GmbH ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Zudem dürfen Gesellschafter individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stamm-einlagen bestimmen. Für Standardgründungen werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Bei diesen Erleichterungen ist zu erwägen, statt eines Einzelunternehmens eine GmbH zu gründen oder das bestehende Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Hierbei spielt dann auch der ab 2008 auf 15 v.H. gesunkene Körperschaftsteuersatz im Vergleich zur individuellen Einkommensteuerprogression eine Rolle.
Für offenlegungspflichtige Unternehmen läuft Ende 2008 die Veröffentlichungsfrist beim elektronischen Bundesanzeiger für das Geschäftsjahr 2007 ab. Da diese Frist nicht verlängerbar ist, müssen sich Gesellschaften beeilen.
Bei ausreichender Liquidität sollte eine vorzeitige Gewinnausschüttung noch in 2008 überdacht werden. Dann kann der private Gesellschafter noch das Halbeinkünfteverfahren nutzen. Das ist besonders effektiv, wenn ab 2009 das Wahlrecht zum Teileinkünfteverfahren nicht greift, weil die Voraussetzungen der Beteiligungsquote und der beruflichen Tätigkeit nicht erfüllt werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Zum Einnahmezufluss kommt es grundsätzlich mit Überweisung oder einer Gutschrift auf dem GmbH-Verrechnungskonto, bei Mehrheitsgesellschaftern ist bereits der Ausschüttungsbeschluss maßgebend.
Grundsätzlich sollten zwischen GmbH und Gesellschaftern getroffene Vereinbarungen noch einmal auf Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Die entsprechende Dokumentation mindert das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sollen ab 2009 neue Vereinbarungen getroffen oder bestehende verändert werden, sollte dies möglichst zeitnah schriftlich fixiert werden. Vertragsinhalte wirken sich steuerlich bei beherrschenden Gesellschaftern nur aus, wenn sie im Voraus getroffen und später tatsächlich so durchgeführt werden.