In Steuer-Tipps für ALLE

Dem BFH liegt die Frage vor, ob die Kinderfreibeträge in der Höhe noch angemessen sind. Aus diesem Grund ergehen Einkommensteuerbescheide ab 2002 insoweit nur vorläufig. Das BVerfG hält zumindest die Höhe der schädlichen Einkommensgrenze als auch das Fallbeilprinzip für zulässig. Entschieden wurde vom BFH, dass die Höhe des Ausbildungsfreibetrags zumindest für 2003 verfassungskonform ist.
Gegen das Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
BFH 25.11.10, III R 111/07, beim BVerfG unter2 BvR 451/11 BVerfG 27.7.10, 2 BvR 2122/09; 21.10.09, 2 BvR 2402/08
FG Schleswig-Holstein 4.12.08, 3 K 28/06, Revision unter III R 1/09