Auflösung des IAB bei unterbliebener Investition
Ein Unternehmer hat im Jahr 2007 einen Investionsabzugsbetrag i. H. v. 13.000,00 € gebildet. Dieser sollte für die Anschaffung eines neuen Firmen-PKWs (zu mehr als 90 % betrieblich genutzt) dienen. Den PKW hat er bis zum 31.12.2010 nicht angeschafft. In 2011 erhält er einen berichtigten Bescheid für 2007 mit einer Steuernachzahlung i.H. v. ca 4.000,00 € und zusätzlich festgesetzte Zinsen i.H. v. ca. 560,00 €.
Nebenrechnung für die Zinsen auf die Steuernachzahlung – § 233a AO und § 238 AO)
Beginn des Zinslaufes:
15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist 31.12.2007 + 15 Monate = 01 .04.2009
Ende des Zinslaufes:
Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. (Angefangene Monate bleiben außer Acht) Festsetzung am 18.08.2011 -> Ende ist der 31.07.2011
Höhe: 0,5 % für jeden vollen Monat
Im Beispiel: 4/2009 bis 7/2011 -> 28 Monate
Berechnung der Zinsen: 28 Monate x 0,5 % x 4.000,00 € = 560,00 €
Tipp
Die Zinsen auf die Steuernachzahlung stellen keine abziehbare Betriebsausgabe dar!