Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
der Investionsabzugsbetrag löst den Ansparabschreibung ab
Gewinn mindert / erhöt sich außerbilanziell
IAB kann in Anspruch genommen werden, wenn sich daraus ein Verlust ergibt
gebrauchte Investionsgüter sind begünstigt
Das Wirtschaftsgut muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden
IAB kann für voraussichtlich anzuschaffende Wirtschaftsgüter abgezogen werden
der IAB beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen AK / HK des Wirtschaftsgutes
die tatsächlichen AK / HK werden um bis zu 40 % gekürzt, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die AfA entsprechend verringert
Summe der in Anspruch genommen IABs darf pro Betrieb 200.000 € nicht übersteigen
Sollte die Investition nicht erfolgen, wird auf Gewinnzuschläge verzichtet, dafür werden die Jahre in dem er in anspruchgenommen wird rückwirkend korrigiert.
Es wird gegebenenfalls eine Verzinsung der Steuernachzahlung nach § 233a AO erfolgen.
Voraussetzungen:
Die Person muss zum begünstigten Personenkreis gehören. Der Steuerpflichtige muss beabsichtigen, das Wirtschaftsgut in den folgenden drei Jahren anzuschaffen oder herzustellen.
Es muss sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln.
Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt eine Liste mit allen Wirtschaftsgütern, für die der IAB in Anspruch genommen wurde, abgeben. Dabei muss nur die Funktion des Wirtschaftsgutes, die Höhe der voraussichtlichen AK / HK und der tatsächlich in Anspruch genommene IAB ersichtlich sein.
begünstigte Personen, die folgende Größenmerkmale nicht überschreiten
Kleine und mittlere Unternehmen, die bilanzieren: Betriebsvermögen < 235.000 €
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Wirtschaftwert < 125.000 €
Betriebe, mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewinn (ohne IAB) < 100.000 €
So erfassen Sie:
# IAB Computer 1000,00 € Beanspruchter IAB maximal 40 %
# IAB Büroeinrichtung 900,00 € Beanspruchter IAB maximal 40 %
# IAB Beamer 500,00 € Beanspruchter IAB maximal 40 %
zu 1. IAB Computer 1000,00 €
SKR 03 9970 / 9971
SKR 04 9970 / 9971
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Soll) / Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Haben)
Zu 2. IAB Büroeinrichtung 900,00 €
SKR 03 9970 / 9971
SKR 04 9970 / 9971
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Soll) / Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Haben)
Zu 3. IAB Beamer 500,00 €
SKR 03 9970 / 9971
SKR 04 9970 / 9971
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Soll) / Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EstG außerbilanziell (Haben)