Steuerpflichtige Lieferungen – Lieferschwelle nicht überschritten
Ein Unternehmer versendet Möbel im Wert von brutto 2.380,00 € an eine österreichische Privatperson. Der deutsche Unternehmer hat die Lieferschwelle in Österreich nicht
überschritten.
Tipp:
Da die Lieferschwelle nach Österreich im Vorjahr nicht überschritten wurde und voraussichtlich im laufenden Jahr auch nicht überschritten wird, muss der Steuersatz des Ursprungslandes (in diesem Fall Deutschland) angesetzt werden.
So erfassen Sie:
# Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8315
SKR 04 10000 / 4315
Debitor / Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU Lieferung 19% USt