Steuerfreie Lieferungen
Ein Unternehmer liefert Möbel im Wert von 19.500,00 € an einen Französischen Unternehmer.
Tipp:
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren muss der Nachweis,
dass die Geschäftspartner Unternehmer sind erbracht werden. Deshalb muss die USt-IdNr. beider
Unternehmer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf der Rechnung muss ein Vermerk sein,
dass es sich bei der Lieferung um eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ handelt.
So erfassen Sie:
# Rechnungsausgang
zu 1. Rechnungsausgang
SKR 03 10000 / 8125
SKR 04 10000 / 4125
Debitor / Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 b UStG