In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Betriebsprüfungen, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, haben zu Mehrsteuern und Zinsen von rund 19 Mrd. EUR geführt. Darauf hat das „Bundesfinanzministerium hingewiesen.
Das Mehrergebnis basiert auf Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen.
Hinweis: Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Aufzeichnungen nicht enthalten.
BMF, Mitteilung vom 18.6.2013 „Jahresergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung für das Jahr 2012″

Zum Hintergrund

„Deutschland rundet auf“ ist eine gemeinnützige Organisation, die es jedem Kunden ermöglicht, den Endbetrag beim Bezahlen an der Kasse oder online freiwillig um maximal 10 Cent aufzurunden und diese zu spenden.

Ertrag und umsatzsteuerliche Behandlung

Die an der Initiative teilnehmenden Unternehmen haben umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich folgende Grundsätze zu beachten:
Bei den von den Verbrauchern an die Händler zugewendeten Beträgen, die sodann an die Initiative weitergeleitet werden, handelt es sich umsatzsteuerlich um nicht relevante Geldzuwendungen.
Ertragsteuerlich werden die Aufrundungsbeträge als Betriebseinnahmen erfasst. In gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit gegenüber der gemeinnützigen Stiftungs-GmbH zu passivieren, sodass sich keine Auswirkungen auf den Gewinn ergeben.
Sofern der Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird, sind die Rundungsbeträge im Zeitpunkt der Vereinnahmung als Betriebseinnahmen und im Zeitpunkt der Abführung als Betriebsausgaben zu erfassen. Im Ergebnis ergibt sich auch hier keine Auswirkung auf den Gewinn.