Einer Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburg zufolge, wurden aufgrund eines Sammelauskunftsersuchens bei Airbnb zahlreiche steuerliche Pflichtverletzungen festgestellt.
Die Hamburger Finanzverwaltung hat den Auskunftsanspruch federführend für Bundes- und Landesbehörden geltend gemacht. Allein in Hamburg hat die Auswertung der erhaltenen Daten für die Kalenderjahre 2021 und 2022 zu Nachzahlungen von 706.000 EUR für Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer sowie 195.000 EUR für Kultur- und Tourismustaxe geführt (Finanzbehörde Hamburg, Pressemeldung v. 14.4.23). Die Hamburger Finanzverwaltung hat das Kontrollmaterial, das Steuerpflichtige betrifft, die in anderen Bundesländern leben, an die zuständigen obersten Landesfinanzbehörden weitergeleitet. In absehbarer Zeit dürften also auch dort Airbnb-Vermieter für die Jahre 2021 und 2022 Post vom Finanzamt bekommen.
Merke | Steuerberater sollten ihre Mandanten informieren, dass die Vermietung und die Untervermietung von Räumlichkeiten über Vermietungsportale in der Regel zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Nur wenn die jährlichen Mieteinnahmen aus einer Untervermietung nicht mehr als 520 EUR betragen, kann die Erfassung der Mieteinnahmen in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausnahmsweise unterbleiben (R 21.2 Abs. 1 Satz 1 EStR).