In Steuer-Tipps für ALLE

Details zur Änderung der Höfeordnung und der Verfahrensordnung für Höfesachen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14010) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13830). Die Fraktion hatte sich darin nach einem inzwischen verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12788) erkundigt. Die Höfeordnung gilt als partielles Bundesrecht in vier Bundesländern und regelt das Anerbenrecht.

Die Bundesregierung führt in der Antwort u. a. aus, dass es trotz des vom Entwurf verfolgten pauschalierenden Ansatzes möglich sei, „regionale und individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen“. So sei es laut § 12 Abs. 2 Satz 3 HO möglich, „bei Besonderheiten des Einzelfalls, die im Hofeswert nicht oder ungenügend zum Ausdruck kommen, auf Verlangen Zuschläge oder Abschläge nach billigem Ermessen zu machen“.

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