In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Der BFH hatte kürzlich festgestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegen kann.
Das FG Baden-Württemberg stellt nun weitere Kriterien auf, inwieweit Privatpersonen durch Internetverkäufe zum Unternehmer werden. Das Gericht stellt klar, dass allein durch den sporadischen Verkauf von Privatvermögen über die gleiche Plattform noch keine Unternehmertätigkeit vorliegt.
FG Baden-Württemberg 18.7.12, 14 K 702/10,
BFH 26.4.12, V R 2/11, BFH/NV 12, 1285, UR 12, 514

Grundsätzlich hält das FG Baden-Württemberg aber an der BFH-Sichtweise fest. Die nötigen Voraussetzungen der nachhaltigen Tätigkeit sind jeweils im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen.
Im zugrunde liegenden Fall wurden Pelzmäntel und -jacken der Schwiegermutter im Rahmen der Haushaltauflösung online verkauft. Hierdurch wird die Tochter nicht nachhaltig tätig, weil diese Tätigkeit von Beginn an nicht auf unbestimmte Zeit angelegt war und die Auktionen gut ein Jahr dauerten. In 13 Monaten wurden insgesamt 142 Pelzmäntel und -jacken verkauft, pro Woche im Schnitt 2,5 im Preis bis 3.210 EUR. Damit bewegt sich die Tochter nach FG-Ansicht nicht wie ein Händler am Markt.
Praxishinweis:
Relevant für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft bei Privatpersonen sind insbesondere Dauer und Intensität der Tätigkeit, erzielte Preise, planmäßiges Vorgehen oder ein Geschäftslo-kal.
Nicht alleinentscheidend für die Nachhaltigkeit ist, dass bereits beim Einkauf Wiederverkaufsabsicht bestanden hat oder aber die Zahl und der Umfang der Verkäufe. Das ist jeweils eins von mehreren Kriterien. Will das FA eBay-Verkäufern eine unternehmerische Betätigung zuordnen, trägt es die Beweislast.