Ein Grunderwerbsteuer auslösender Wechsel im Gesellschafterbestand ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein ausgeschiedener Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erneut eine Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt.
Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
BFH-Urteil vom 16.5.2013, Az. II R 3/11
Steuerberater Leipzig, Steuerkanzlei Leipzig, Jens Preßler
Hintergrund
Die Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer auslösen. Dies setzt voraus, dass mindestens 95 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen.
Im Streitfall waren sämtliche Anteile an einer grundbesitzenden GbR innerhalb von fünf Jahren übertragen worden. Ein Erwerber war zunächst mit seinem Anteil von 1/3 aus der Gesellschaft ausgeschieden und dann innerhalb von fünf Jahren mit einem Anteil von 1/3 wieder in die Gesellschaft eingetreten.
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs verliert ein Gesellschafter seine Gesellschafterstellung, wenn sein Mitgliedschaftsrecht zivilrechtlich wirksam auf ein neues Mitglied der Personengesellschaft übergeht. Erwirbt dieser (Alt-)Gesellschafter erneut einen Anteil an der Personengesellschaft, ist er grunderwerbsteuerrechtlich auch dann neuer Gesellschafter, wenn das Ausscheiden und der Wiedereintritt innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Steuertipp
Unter gewissen Voraussetzungen können die grunderwerbsteuerlichen Folgen durch eine Rückübertragung der Anteile vom neuen Gesellschafter auf den vormaligen (Alt-) Gesellschafter beseitigt werden.